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Erster Rettungsweg

Der erste bauaufsichtliche Rettungsweg muss immer baulich hergestellt werden, z.B. über einen Ausgang ins Freie im Erdgeschoss, eine notwendige Treppe als sichere Außentreppe oder notwendige Treppen mit notwendigem Treppenraum und Ausgang ins Freie.

Die Musterbauordnung fordert zwei voneinander unabhängige bauaufsichtliche Rettungswege: Falls im Brandfall einer der beiden Flucht- und Rettungswege ausfällt, muss die Flucht bzw. Rettung von Menschen und Tieren über den jeweils anderen Rettungsweg möglich sein.

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Fachwissen zum Thema

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Flucht-/​Rettungswege

Definition Flucht- und Rettungswege

Allgemein werden in den Bauordnungen die beiden Begriffe unter dem Rettungsweg zusammengefasst. In Sonderbauverordnungen gibt es dagegen Unterschiede.

Flucht- und Rettungswege sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Flucht- und Rettungswege sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Flucht-/​Rettungswege

Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen

Sie sind in ihrer Länge beschränkt. Sie sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Flucht-/​Rettungswege

Notwendige Flure

Eine Verbindung zu einem sicheren Ort im Brandfall ist erforderlich, wenn ein bauaufsichtlicher Rettungsweg aus einem Raum oder einer Nutzungseinheit nicht direkt ins Freie oder in einen Treppenraum führt.

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
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www.telenot.com
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