_Brandschutz
Erster Rettungsweg
Der erste bauaufsichtliche Rettungsweg muss immer baulich
hergestellt werden, z.B. über einen Ausgang ins Freie im
Erdgeschoss, eine notwendige Treppe als sichere Außentreppe oder
notwendige Treppen mit notwendigem Treppenraum und Ausgang ins
Freie.
Die Musterbauordnung
fordert zwei voneinander unabhängige bauaufsichtliche Rettungswege:
Falls im Brandfall einer der beiden Flucht- und Rettungswege
ausfällt, muss die Flucht bzw. Rettung von Menschen und Tieren über
den jeweils anderen Rettungsweg möglich sein.
Gallerie
Fachwissen zum Thema
Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com