Entflammbarkeit

Die physikalische Stoffeigenschaft der Entflammbarkeit beschreibt, wie „schwer“ oder „einfach“ sich ein brennbarer Stoff unter Zuhilfenahme von Sauerstoff und einer Wärmequelle entzünden lässt. Unterschieden wird zwischen Brennbarkeit (grundsätzliche Eigenschaft eines Stoffes, brennen zu können – eine „binäre“ Stoffeigenschaft) und Entflammbarkeit (welche einen grundsätzlich brennbaren Stoff voraussetzt).

Die Entflammbarkeit ist ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen im Rahmen des Brandschutzes – insbesondere der sogenannte Flammpunkt, also die zur Entzündung notwendige Temperatur.

In Deutschland erfolgt die Einstufung von Baustoffen in Bezug auf deren Entflammbarkeit nach der (noch) gültigen DIN 4102-1: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen; diese wird durch die Europäische Norm EN 13501-1: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten abgelöst, was den Produktvergleich wesentlich erleichtern wird.

Die DIN 4102-1 unterscheidet hinsichtlich der Entflammbarkeit Baustoffe der Klassen B3 (leicht entflammbare Materialien), B2 (normal entflammbare Materialien wie beispielsweise Holz) und B1 (schwer entflammbare bzw. selbstverlöschende Materialien).

Fachwissen zum Thema

Brandwand als Gebäudeabschlusswand in Verbindung mit der Brandwand zum Nachbarn

Brandwand als Gebäudeabschlusswand in Verbindung mit der Brandwand zum Nachbarn

Baustoffe/​Bauteile

Außenwandbekleidungen im Bereich der Brandwand

Kalksandsteine entsprechen der Baustoffklasse A1.

Kalksandsteine entsprechen der Baustoffklasse A1.

Baustoffe/​Bauteile

Brandverhalten: Baustoffe nach deutscher Klassifizierung

Brandverhalten: Baustoffe nach europäischer Klassifizierung

Baustoffe/​Bauteile

Brandverhalten: Baustoffe nach europäischer Klassifizierung

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) regelt besondere Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklassen (GK) 4 und 5. Im Bild: Studierendenwohnheim Woodie im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, Sauerbruch Hutton Architekten, 2017

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) regelt besondere Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklassen (GK) 4 und 5. Im Bild: Studierendenwohnheim Woodie im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, Sauerbruch Hutton Architekten, 2017

Sonderbauten

Holzbauten: Brandschutztechnische Anforderungen

Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Muster-Verkaufsstättenverordnung oder kurz MVkVO) regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt > 2.000 m² haben.

Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Muster-Verkaufsstättenverordnung oder kurz MVkVO) regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt > 2.000 m² haben.

Sonderbauten

Verkaufsstätten

Wärmedämmverbundsysteme

Baustoffe/​Bauteile

Wärmedämmverbundsysteme

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com