_Nachhaltig Bauen
EnEV
Bis zum Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) im Jahr 2020 war die Energieeinsparverodnung (EnEV) 2014
die in Deutschland gültige Verordnung über energiesparenden
Wärmeschutz und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden. Sie
legte die Wärme- und Energiebedarfsberechnung sowie die Grenzwerte
für den maximalen Energiebedarf
eines Gebäudes fest.
Die bisherigen Stationen der Gesetzgebung bezüglich der EnEV
waren:
- Fassung vom 16. November 2001 (EnEV 2001)
- Bekanntgabe der Neufassung vom 2. Dezember 2004 (EnEV
2004)
- Fassung vom 24. Juli 2007 (EnEV 2007)
- Fassung vom 18. März 2009 (EnEV 2009)
- Beschluss zur Novellierung EnEV 2009 16. Oktober 2013
- Fassung vom 1. Mai 2014 (EnV 2014)
In der Energieeinsparverordnung sind Fristen für alle Wohn- bzw. Nichtwohngebäude festgelegt worden. Diese Fristen beziehen sich auf die Pflicht bei Erstellung, Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorlegen zu müssen. Als gesetzliche Grundlage diente die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD).
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