EnEV
Bis zum Inkrafttreten des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2020 war die
Energieeinsparverodnung (EnEV) 2014 die in Deutschland gültige
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Anlagetechnik bei Gebäuden. Sie legte die Wärme- und
Energiebedarfsberechnung sowie die Grenzwerte für den maximalen
Energiebedarf
eines Gebäudes fest.
Die bisherigen Stationen der Gesetzgebung bezüglich der EnEV
waren:
- Fassung vom 16. November 2001 (EnEV 2001)
- Bekanntgabe der Neufassung vom 2. Dezember 2004 (EnEV
2004)
- Fassung vom 24. Juli 2007 (EnEV 2007)
- Fassung vom 18. März 2009 (EnEV 2009)
- Fassung vom 1. Mai 2014 (EnEV 2014)
In der Energieeinsparverordnung sind Fristen für alle Wohn- bzw. Nichtwohngebäude festgelegt worden. Diese Fristen bezogen sich auf die Pflicht bei Erstellung, Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorlegen zu müssen. Als gesetzliche Grundlage diente die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD).