Energieausweis
Der Energieausweis soll zu einer besseren energetischen
Vergleichbarkeit von Gebäuden beitragen. In der
Energieeinsparverordnung (EnEV)
wird ein ganzheitlicher Ansatz durch den Begriff des
Jahres-Primärenergiebedarfs verfolgt.
Die Ausstellung von Energieausweisen für Neubauten und wesentliche
Umbauten ist schon seit 2002 Pflicht. Seit dem 1. Juli 2008 sind
Energieausweise für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965 bei Neubau,
Verkauf und Neuvermietung erforderlich. Seit dem 1. Januar 2009
sind Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei Neubau,
Verkauf und Neuvermietung erforderlich. Ab dem 1. Juli
2009 sind Energieausweise auch für Nichtwohngebäude
erforderlich.
Im Zuge einer verbraucherfreundlichen und breitenwirksamen
Bewertung der Gebäude werden im Energieausweis folgende Inhalte
zusammengefasst und zum Teil graphisch aufbereitet:
Energieausweis für Wohngebäude:
- Gebäudetyp
- Adresse
- Gebäudeteil
- Baujahr Gebäude
- Baujahr Anlagetechnik
- Anzahl Wohnungen
- Gebäudenutzfläche
- Erneuerbare Energien
- Lüftung
- Anlass der Ausstellung des Energieausweises
- Berechneter Energiebedarf
des Gebäudes
- Erfasster Energieverbrauch
des Gebäudes
- Begriffserklärungen
- Hauptnutzung/Gebäudekategorie
- Adresse
- Gebäudeteil
- Baujahr Gebäude
- Baujahr Wärmeerzeuger
- Baujahr Klimaanlage
- Nettogrundfläche
- Erneuerbare Energien
- Lüftung
- Anlass der Ausstellung des Energieausweises
- Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
- Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
- Begriffserklärungen
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