EU-Gebäuderichtlinie
Zum Erreichen der Ziele des Kyoto-Protokolls ist auf EU-Ebene im Jahr 2002 die EU-Gebäuderichtlinie erlassen worden. Die Richtlinie soll dazu beitragen, den Energiebedarf der Mitgliedsländer und den Umfang ihrer CO₂-Emissionen zu senken sowie ihre Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren. Die Umsetzung auf nationaler Ebene erfolgte u. a. mit der Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese gilt auch für den Baubestand, da hier die größten Energieeinsparpotenziale liegen.
Im Frühsommer 2010 hat das Europäische Parlament eine neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern verabschiedet. Die Richtlinie enthält folgende Punkte:
Neubauten
- Alle Neubauten in der EU sollen ab 2021 nahezu auf dem Niveau von Null-Energie-Häusern gebaut werden
- Neubauten der öffentlichen Hand müssen diese Anforderung bereits zwei Jahre früher (also ab 2019) erfüllen
- Geplantes Zwischenziel 2015: Darlegung der Mitgliedsstaaten, wie sie die gesetzten Vorgaben erreichen wollen
Erweiterung oder umfassende Sanierung
- Der neu geschaffene Gebäudeteil muss den Mindestanforderungen an Neubauten erfüllen
- Neu eingebaute Fenster müssen ein Energiesparfenster sein
- Neue Dächer müssen gemäß Neubaustandard gedämmt sein
- Neue Heizkessel müssen den Vorgaben der geltenden EnEV entsprechen
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