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Schieferstifte

Schieferstifte dienen ebenso wie Schiefernägel oder -schrauben der Befestigung von Schiefern an Dach und Fassade. Der Kopf eines Schieferstiftes hat einen Durchmesser von mindestens zehn Millimetern, seine Länge beträgt mindestens 32 mm. Der relativ breite Kopfdurchmesser verhindert ein Durchrutschen des Stiftes durch die Lochung des Schiefers. Zusätzlich wird der Schaft aufgeraut, um den Auszugswert zu erhöhen. Sie unterschieden sich zu den Schiefernägeln dadurch, dass sie nicht im Schiefer versenkt werden können.

Die Stifte sollten aus feuerverzinktem Stahl bestehen, da sie der Bewitterung ausgesetzt sind. Anforderungen und Anwendungsbereiche regelt die DIN EN 10230-1 Nägel aus Stahldraht - Teil 1: Lose Nägel für allgemeine Verwendungszwecke; Deutsche Fassung EN 10230-1:1999. Erhältlich sind auch Varianten aus Kupfer und Edelstahl sowie Vierkant-Formate.

Schieferstifte und sogenannte Dachpappstifte bezeichnen ähnliche Produkte, letztere dürfen nach den Fachregeln allerdings auch kürzer sein. Bei der Verwendung im Schieferdach ist darum auf die vorgeschriebene Länge von mindestens 32 mm zu achten. Dass diese Länge u. U. zu einer Beschädigung der Deckunterlage führt, ist im Schieferdach erlaubt; nur im Bereich der Dachüberstände ist ein Durchstoßen der Deckunterlage unzulässig.

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