Schieferstifte
Schieferstifte dienen ebenso wie Schiefernägel
oder -schrauben der Befestigung
von Schiefern an Dach und Fassade. Der Kopf eines Schieferstiftes
hat einen Durchmesser von mindestens zehn Millimetern, seine Länge
beträgt mindestens 32 mm. Der relativ breite Kopfdurchmesser
verhindert ein Durchrutschen des Stiftes durch die Lochung des
Schiefers. Zusätzlich wird der Schaft aufgeraut, um den Auszugswert
zu erhöhen. Sie unterschieden sich zu den Schiefernägeln dadurch,
dass sie nicht im Schiefer
versenkt werden können.
Die Stifte sollten aus feuerverzinktem Stahl bestehen, da sie der
Bewitterung ausgesetzt sind. Anforderungen und Anwendungsbereiche
regelt die DIN EN 10230-1 Nägel aus Stahldraht -
Teil 1: Lose Nägel für allgemeine Verwendungszwecke; Deutsche
Fassung EN 10230-1:1999. Erhältlich sind auch Varianten
aus Kupfer und Edelstahl sowie Vierkant-Formate.
Schieferstifte und sogenannte Dachpappstifte bezeichnen ähnliche
Produkte, letztere dürfen nach den Fachregeln allerdings auch
kürzer sein. Bei der Verwendung im Schieferdach ist darum auf die
vorgeschriebene Länge von mindestens 32 mm zu achten. Dass diese
Länge u. U. zu einer Beschädigung der Deckunterlage
führt, ist im Schieferdach erlaubt; nur im Bereich der
Dachüberstände ist ein Durchstoßen der Deckunterlage
unzulässig.
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Fachwissen zum Thema
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