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Rosetten

Rosetten sind nach EN 1906 Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen im Allgemeinen runde Bauteile, die achsengleiche oder annähernd achsengleiche Formen wie ein Viereck oder Achteck haben können. Ansonsten weisen sie die gleichen Merkmale wie Türschilder auf. Rosetten (Kurzzeichen R) werden in zwei Ausführungsformen geliefert. Sie können einem Schild ähnlich den Drücker (Drückerrosette Kurzzeichen DR), oder als Schlüsselrosette den Schließzylinder (Kurzzeichen SR) lagern.

Der Werkstoff ist wie bei Schildern Aluminium, Messing, Edelstahl oder Zinkdruckguss. Die Oberflächenausführung kann anodisiert, lackiert oder pulverbeschichtet werden.

Genormte Maße für Drücker- und Schlüsselrosetten sind:

  • Außen-Durchmesser > 45 mm
  • Innen-Durchmesser 18 + 0,1 < mm
  • Abstand der Bohrungen für Befestigungsschrauben: 38 + 0,2 mm
  • Mindestlänge des Führungslagers 5 mm
  • Aussparung: kreisrund für Drückerrosetten
  • Aussparung für Schlüsselrosetten (PZ = Profilzylinder, BB = Buntbartlochung, So = Sonderlochung)
Entscheidet sich der Bauherr für Rosetten statt für Schilder, so sollten sie zusammen mit dem Drücker passend zur Architektur des Objekts ausgewählt werden. Hersteller bieten dazu umfangreiches Katalogmaterial an.

Bildnachweis: Karcher Design, Bad Rappenau

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