Sehnenverkürzung
Nach DIN 18008-2 Glas im Bauwesen - Bemessungs- und
Konstruktionsregeln - Teil 2: Linienförmig gelagerte
Verglasungen ist die Durchbiegung
dieser Verglasungen auf 1/100 der Stützweite begrenzt. Auf diese
Begrenzung darf verzichtet werden, wenn nachgewiesen wird, dass
infolge der Durchbiegung der Verglasung eine Mindestauflagerbreite
von 5 Millimetern auch dann noch vorhanden ist, wenn die gesamte
Sehnenverkürzung der Verglasung nur einem Auflager zugesprochen
wird. Der Bemessungswert der Verformung ist hierzu auf dem
Gebrauchstauglichkeitsniveau zu ermitteln.