Sehnenverkürzung

Nach DIN 18008-2 Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen ist die Durchbiegung dieser Verglasungen auf 1/100 der Stützweite begrenzt. Auf diese Begrenzung darf verzichtet werden, wenn nachgewiesen wird, dass infolge der Durchbiegung der Verglasung eine Mindestauflagerbreite von 5 Millimetern auch dann noch vorhanden ist, wenn die gesamte Sehnenverkürzung der Verglasung nur einem Auflager zugesprochen wird. Der Bemessungswert der Verformung ist hierzu auf dem Gebrauchstauglichkeitsniveau zu ermitteln.

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