Schutzziel
Der Begriff Schutzziel kann im Zusammenhang mit dem Brandschutz unterschiedliche Bedeutungen haben, bezogen auf die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr oder die Begrifflichkeiten der Bauordnungen bzw. des Baurechts.
Das von einer Gemeinde für ihre Feuerwehr festgelegte Schutzziel soll bestimmen, in welcher Zeit (Hilfsfrist), mit wie vielen Einsatzkräften und Einsatzmitteln (Funktionsstärke) und in wie viel Prozent der Fälle (Zielerreichungsgrad) diese am Ort eines Brandereignisses erscheinen muss.
Im Bereich des Baurechts ist die Definition eine andere. Maßgeblich sind die Musterbauordnung (MBO) bzw. die aus ihr abgeleiteten Landesbauordnungen (LBO). Die Schutzziele geben Auskunft, was, wie und in welcher Priorität vor Schäden durch Brandereignisse geschützt werden soll.
Als erstes Schutzziel ist in der Musterbauordnung festgelegt, dass Gebäude so zu planen und auszuführen sind, dass es – im besten Fall – nie zu einem Brand kommen wird bzw. ein solcher möglichst schnell eingegrenzt werden kann (vorbeugender Brandschutz). Bricht dennoch Feuer aus, stehen der Schutz und die Rettung von Menschen- und Tierleben als zweites Schutzziel an oberster Stelle; die Bewahrung von Gebäuden oder von Sachwerten hat keine Priorität. Ist eine sichere Evakuierung von Menschen und Tieren gewährleistet, stellen wirksame Löscharbeiten (abwehrender Brandschutz) zur Verhinderung einer Brandausbreitung das dritte Schutzziel gemäß Muster- bzw. Landesbauordnung dar.
Sachwerte oder Gegenstände von besonderer Bedeutung wie beispielsweise Exponate in Museen sind kein Bestandteil von Schutzzielen im Baurecht.
Gallerie
Fachwissen zum Thema
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com