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Schutzziel

Der Begriff Schutzziel kann im Zusammenhang mit dem Brandschutz unterschiedliche Bedeutungen haben, bezogen auf die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr oder die Begrifflichkeiten der Bauordnungen bzw. des Baurechts.

Das von einer Gemeinde für ihre Feuerwehr festgelegte Schutzziel soll bestimmen, in welcher Zeit (Hilfsfrist), mit wie vielen Einsatzkräften und Einsatzmitteln (Funktionsstärke) und in wie viel Prozent der Fälle (Zielerreichungsgrad) diese am Ort eines Brandereignisses erscheinen muss.

Im Bereich des Baurechts ist die Definition eine andere. Maßgeblich sind die Musterbauordnung (MBO) bzw. die aus ihr abgeleiteten Landesbauordnungen (LBO). Die Schutzziele geben Auskunft, was, wie und in welcher Priorität vor Schäden durch Brandereignisse geschützt werden soll.

Als erstes Schutzziel ist in der Musterbauordnung festgelegt, dass Gebäude so zu planen und auszuführen sind, dass es – im besten Fall – nie zu einem Brand kommen wird bzw. ein solcher möglichst schnell eingegrenzt werden kann (vorbeugender Brandschutz). Bricht dennoch Feuer aus, stehen der Schutz und die Rettung von Menschen- und Tierleben als zweites Schutzziel an oberster Stelle; die Bewahrung von Gebäuden oder von Sachwerten hat keine Priorität. Ist eine sichere Evakuierung von Menschen und Tieren gewährleistet, stellen wirksame Löscharbeiten (abwehrender Brandschutz) zur Verhinderung einer Brandausbreitung das dritte Schutzziel gemäß Muster- bzw. Landesbauordnung dar.

Sachwerte oder Gegenstände von besonderer Bedeutung wie beispielsweise Exponate in Museen sind kein Bestandteil von Schutzzielen im Baurecht.

Gallerie

Fachwissen zum Thema

Regelwerke

Grundlegende Richtlinien und Normen

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden die Technischen Baubestimmungen als Muster-Verwaltungsvorschrift bekannt.

Schutzziele im Brandschutz

Grundlagen

Schutzziele im Brandschutz

Bauliche Maßnahmen können einer Ausbreitung von Bränden vorbeugen. Die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten müssen ermöglicht werden.

Hochregallager mit insgesamt über 100.000 Sprinklern

Hochregallager mit insgesamt über 100.000 Sprinklern

Löschanlagen/​-mittel

Sonderlöschanlagen

Bei erhöhten Brandlasten oder als Kompensationsmaßnahme, um den Nachweis zu erbringen, dass die Schutzziele der Bauordnung erreicht werden.

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Grundlagen

Unterscheidung Brandabschnitt und Rauchabschnitt

Gebäude können aus einem oder mehreren Brandabschnitten bestehen. Als kleinster Brandabschnitt kommt ggf. ein einzelner Raum in Betracht.

Gut geeignete Wärmeabzüge sind Flächen, die sich bereits bei Temperaturen unter 300° C geöffnet haben

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Rauch-Wärme-Abzüge

Wärmeabzug (WA): Aufgaben und Schutzziele

Als Wärmeabzug (WA) bezeichnet man Wand- oder Dachflächen, die ab einer bestimmten Temperatur selbstständig, z.B. durch...

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

Grundlagen

Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

Dass sich Menschen im Brandfall auf ein Sicherheitskonzept verlassen und selbst retten können, gehört zur Planung eines Gebäudes.

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