_Brandschutz
Sonderbauten
Bezogen auf den Brandschutz werden Gebäude, Räume und bauliche
Anlagen die eine besondere Nutzung haben oder von besonderer Art
sind als Sonderbauten bezeichnet. Für viele dieser Sonderbauten
gelten Sonderbauverordnungen (= geregelte/typisierte Sonderbauten);
für die nicht geregelten Sonderbauten müssen spezielle
Brandschutzkonzepte entwickelt werden.
Zu den Sonderbauten zählen u.a.:
- Hochhäuser
- Industriebauten
- Verkaufsstätten
- Krankenhäuser
- Wohn-/Pflegeheime
- Schulen
- Versammlungsstätten
- Beherbergungsstätten
- Gaststätten
- Messebauten
- Terminals von Flughäfen und Bahnhöfen
- Parkhäuser und Tiefgaragen
Gallerie
Fachwissen zum Thema
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