Industriedach
Der Begriff Industriedach ist im Bauwesen nicht
allgemeingültig definiert. Er bezeichnet überwiegend flache Dächer
von Hallenbauten mit großen Abmessungen, deren Unterkonstruktion
aus Stahltrapezprofilen besteht.
Eine genauere Abgrenzung ermöglicht die Industriebaurichtlinie
(IndBauR) und deren Anforderungen an den Brandschutz sowie die
DIN 18234: Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer –
Brandbeanspruchung von unten. Diese regeln die Anordnung von
Brandabschnitten oder Brandbekämpfungsabschnitten bei einer
Dachfläche von mehr als 2.500 Quadratmeter. Die DIN 18234 definiert
zudem z.B. den Dachaufbau,
die Ausführung von Durchdringungen und die Art der Sickenfüllung,
also der Elemente, die zum Ausfüllen und Abdichten der Sicken in
Trapezblechen verwendet werden.
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