Doppeldeckung
Bei Schieferdeckungen können bei der Altdeutschen
und bei der Rechteck-Deckung
sogenannte Doppeldeckungen zur Ausführung kommen. Dabei
werden die einzelnen Schiefer
gegeneinander um eine halbe Steinbreite versetzt angebracht. Die
Höhenüberdeckung
wird so bemessen, dass die entstehende Fuge zwischen zwei
nebeneinanderliegenden Schiefern immer von dem unterliegenden
Schieferstein unterlegt ist. Damit liegen an jeder Stelle des
Daches mindestens zwei Schieferschichten übereinander.
Doppeldeckungen dürfen auch bei geringeren Neigungen der Dachfläche
verwendet werden: während die Altdeutsche Deckung nicht unter 25°
(47%) erlaubt ist, kann die Altdeutsche Doppeldeckung bis
22° (40%) Regeldachneigung
ausgeführt werden.
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