_Beton
Baustoffklassen
Baustoffe werden hinsichtlich ihrer Brenn- und
Entflammbarkeit nach DIN 4102-1 in die Baustoffklassen A, B, AB und
BA bzw. G eingeteilt. Auf europäischer Ebene regelt die DIN EN
13501-1 die Klassifizierung von Baustoffen.
Die Zusatzbezeichnung A bedeutet, dass das Bauteil aus nicht brennbaren Baustoffen besteht (untergeordnete Teile werden nicht gewertet). Beton ist nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 als „nichtbrennbarer“ Baustoff eingestuft. Dies gilt auch für Leichtbeton, zementgebundene Mörtel und Porenbeton mit mineralischen Gesteinskörnungen. Beispiele für nichtbrennbare Baustoffe sind:
Die Zusatzbezeichnung A bedeutet, dass das Bauteil aus nicht brennbaren Baustoffen besteht (untergeordnete Teile werden nicht gewertet). Beton ist nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 als „nichtbrennbarer“ Baustoff eingestuft. Dies gilt auch für Leichtbeton, zementgebundene Mörtel und Porenbeton mit mineralischen Gesteinskörnungen. Beispiele für nichtbrennbare Baustoffe sind:
- A: nichtbrennbare Baustoffe
- A 1: Naturstein, Gesteinskörnungen, Zement,
Blähton, Blähperlite, Glas
- A 2: Gipskartonplatten nach DIN 18180 mit geschlossener Oberfläche
- B: brennbare Baustoffe
- B 1: schwerentflammbare Baustoffe wie
Holzwolle-Leichtbauplatten, Gipskartonplatten nach DIN 18180 mit
gelochter Oberfläche, Wärmedämmputzsysteme
- B 2: normalentflammbare Baustoffe wie Holz,
Gipskarton-Verbundplatten
- B 3: leichtentflammbare Baustoffe wie Papier
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