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AWUG

Das AWUG (Automatisches Wähl- und Übertragungsgerät) übermittelt Alarmsignale aus Einbruch-, Überfall-, Brand- und Störungsmeldeanlagen über das öffentliche analoge oder digitale (ISDN) Fernsprechnetz an eine zentrale Empfangseinheit.
Es besteht aus dem Teilnehmergerät AWUG-T Teilnehmergerät und dem Zentralgerät AWUG-Z (Alarmempfänger). Ausgelöst wird es durch die Melder der Gefahren- oder Störungsmeldeanlage. Die Übertragung erfolgt durch digitale Datentelegramme. Dadurch ist eine größere Differenzierung möglich als bei AWAG. Das Zentralgerät wertet das ankommende Datentelegramm automatisch aus und zeigt dem Wachpersonal die Herkunft und Art des Rufes an. Der Meldungseingang kann zusätzlich an der Registriereinrichtung abgelesen werden.
Zu beachten sind Auflagen von VDE, VdS und örtlichen Behörden, z.B. Feuerwehr und Polizei.
Die Übertragung von Meldungen aus Betriebsüberwachungsanlagen mit AWUG-T ist möglich bei Anschluss an Störungsmeldezentralen oder durch direkten Anschluss der Meldekontakte.

Das Zentralgerät AWUG-Z eignet sich als Meldungsempfänger besonders für Bewachungsunternehmen, aber auch für zentral geführte Konzerne zur Kontrolle von Filial- und Tochterbetrieben. Es kann mit einer Alarmeinsatzdatei kombiniert werden, die dem Bediener in der Notrufzentrale auf einem Bildschirm im Klartext sagt, wer angerufen hat, wer zu verständigen ist und welcher Einsatz geleistet werden muss.
Die Geräte erfordern eine Zulassung.

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