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AWAG

Das AWAG (Automatisches Wähl- und Ansagegerät) ist ein sprechendes Wählgerät. Es wählt im Alarmfall automatisch bis zu vier vorher einprogrammierte Nummern und gibt, wenn der Teilnehmer abhebt, eine auf Tonband oder elektronisch gespeicherte Gefahren- oder Störungsmeldung durch. Ausgelöst wird es durch die Melder der Gefahren- oder Störungsmeldezentrale.

Das AWAG kann entweder separat oder in der Zentrale integriert sein. Es benötigt kein spezielles Empfangsgerät, ein normaler Fernsprechapparat genügt, um Meldungen entgegenzunehmen. Die Teilnehmer lassen sich meldungs- und zeitabhängig programmieren. Mitteilungen, die nur für autorisierte Personen bestimmt sind, werden bei entsprechender Programmierung erst nach Quittieren des einleitenden Meldetextes abgegeben. Erreicht das AWAG trotz mehrmaliger Anrufversuche keinen der angewählten Teilnehmer, so setzt es eine Meldung in die Gefahren- oder Störungsmeldezentrale ab. Diese aktiviert dann z.B. Signalgeber (Sirene, Glocke, Blitzleuchte usw.) Eine Fernabfrage ist auch möglich.
Das AWAG informiert im Alarmfall hilfeleistende Stellen, wie Bewachungsunternehmen, berechtigte Privatpersonen usw., ohne dass es die Öffentlichkeit bemerkt (stiller Alarm).

Die Übertragung erfolgt über das öffentliche Fernsprechnetz. Das AWAG ist für jeden normalen Telefonanschluss (analog oder ISDN) geeignet, sowohl für Hauptanschlüsse als auch für Nebenstellenanlagen. Zu beachten sind Auflagen von VDE, VdS und örtlichen Behörden.
Zum Anschluss an das öffentliche Telefonnetz muss ein AWAG zugelassen sein. Es ist von den Versicherern (VdS) für die Sicherungsklasse SG 1 und bei Versicherungssummen unter 1 Mio. DM auch für SG 2 und SG 4 zur Alarmübertragung zugelassen.

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