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Anlagentechnischer Brandschutz

Durch technische Anlagen realisierbarer Brandschutz. Gesamtheit aller der Brandschutzmaßnahmen, die durch Nutzung spezieller Anlagen und technischer Mittel sowohl präventiv (z.B. Branddetektion, Brandsignalisation) als auch operativ (z.B. Brandlöschung, Begrenzung und/oder Verhinderung der Brandausbreitung) wirken.
Die Notwendigkeit solcher Anlagen ist in unterschiedlichen Regeln, Normen und Vorschriften je nach Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Objektes bzw. seiner Nutzer gefordert.
Ihre Gestaltung, Dimensionierung und Errichtung erfolgt zweckmäßigerweise nach festgelegten und gesicherten/bewährten Regeln (z.B. VdS- oder VDI-Richtlinien).

Zunehmend werden Brandschutzmaßnahmen, die sich allein oder überwiegend mit bautechnischen Maßnahmen nicht optimal umsetzen lassen, als kombinierte Maßnahmen (bautechnischer und anlagentechnischer Brandschutz) realisiert.
Der Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes ermöglicht spezifischeres und detaillierteres Reagieren auf Risiken und - über die Nutzungsdauer - auf Risikoveränderungen, ohne in jedem Fall schwerwiegende bautechnische Veränderungen zur Folge zu haben.

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