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Ausstiege

Ausstiege sind Öffnungen (Luken, Fenster o.ä.) vorzugsweise in Außenwänden und Dächern, die im Brandfall zum Verlassen eines unmittelbar gefährdeten Bereiches genutzt werden können. Sie sind normalerweise keine planmäßigen Ausgänge im Havariefall, da üblicherweise bis zum Erreichen des Bereiches der Sicherheit weitere technische Hilfsmittel erforderlich sind (z.B. Feuerleiter, Rettungsgerät der Feuerwehr).
Bei Nutzung eines Ausstiegs als zweiten Rettungsweg sind nach den jeweiligen Landesbauordnungen bestimmte geometrische Anforderungen an die Öffnung bzw. deren Lage im Gebäude/in der Gebäudeaußenwand zu erfüllen.
In Abhängigkeit von der Funktion der Öffnung und deren Nutzbarkeit können Abweichungen in den Mindestmaßen gestattet werden. Z.B. gilt die Mindestbreite 90 cm im Lichten für ein Fenster als zweiten Rettungsweg, nicht für eine Balkontür mit gleicher Zweckbestimmung.

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