Sonderbauten
Bezogen auf den Brandschutz werden Gebäude, Räume und bauliche
Anlagen die eine besondere Nutzung haben oder von besonderer Art
sind als Sonderbauten bezeichnet. Für viele dieser Sonderbauten
gelten Sonderbauverordnungen (= geregelte/typisierte Sonderbauten);
für die nicht geregelten Sonderbauten müssen spezielle
Brandschutzkonzepte entwickelt werden.
Zu den Sonderbauten zählen u.a.:
- Hochhäuser
- Industriebauten
- Verkaufsstätten
- Krankenhäuser
- Wohn-/Pflegeheime
- Schulen
- Versammlungsstätten
- Beherbergungsstätten
- Gaststätten
- Messebauten
- Terminals von Flughäfen und Bahnhöfen
- Parkhäuser und Tiefgaragen
Fachwissen zum Thema
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www.telenot.com
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