Schallschutz
Baulicher Schallschutz soll Menschen in Gebäuden vor störendem oder gesundheitsschädlichem Lärm schützen. Maßgeblich für die Luftschalldämmung eines Bauteiles ist dessen Schalldämmmaß R (in dB). Die Schalldämmung eines Bauteiles ist umso besser je höher die dB-Zahl des bewerteten Schalldämmmaßes Rw‘ ist. Je dichter und schwerer ein Bauteil, desto effizienter kann es den Schall dämmen. Daher leisten bspw. Kalksandsteine aufgrund ihrer hohen Rohdichte sehr guten Schallschutz.
Wesentlich für den Schallschutz von Mauerwerksbauten ist aber
vor allem der Wandaufbau: Mit zwei- oder mehrschaligen
Konstruktionen lässt sich – mit deutlich weniger Masse
– ein wesentlich höherer Schallschutz erreichen als mit
einschaligem Mauerwerk. Dies hängt vor allem mit dem Lufthohlraum
beziehungsweise der Dämmschicht zwischen den Schalen zusammen, die
als Masse-Feder-Masse-System wirken. Geregelt wird der bauliche
Schallschutz durch die DIN 4109: Schallschutz im
Hochbau.
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