Nutzungsänderung
Im baurechtlichen Kontext bezeichnet der Begriff Nutzungsänderung die Veränderung der genehmigten Nutzung einer baulichen Anlage oder eines Gebäudes, ohne dass zwingend bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen. Sie liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Gebäudeteil künftig anders genutzt wird als ursprünglich vorgesehen, etwa wenn aus einem Lagerraum ein Veranstaltungsraum wird oder aus einem Wohngebäude eine Arztpraxis entsteht.
Ein sehr häufiges Beispiel ist der Ausbau von (bisher ungenutzten) Dachgeschossen – diese Maßnahme stellt eine Nutzungsänderung nach geltendem Baurecht dar. Die Nutzung ändert sich beispielsweise von „Speicher” oder „Abstellraum” zu „Wohnen”. Eine solche Änderung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, da sich durch die neue Nutzung Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz, Schallschutz und insbesondere an den Brandschutz erheblich verändern können. Maßgeblich ist §59 Abs. 1 der Musterbauordnung (MBO) bzw. die jeweiligen Paragrafen der verschiedenen Landesbauordnungen (LBO), nach denen Nutzungsänderungen grundsätzlich einer Genehmigung bedürfen.
In Bezug auf den Brandschutz hat eine Nutzungsänderung oft weitreichende Konsequenzen. Je nach Art der neuen Nutzung können andere Brandschutzvorkehrungen erforderlich werden, um Gefährdungen für Personen zu vermeiden und eine wirksame Brandbekämpfung zu ermöglichen. So spielen etwa die Anzahl der Fluchtwege und deren Breite, die Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen oder die Notwendigkeit automatischer Brandmeldeanlagen eine zentrale Rolle. Ein Gebäude, das für eine geringe Personenzahl konzipiert war, muss unter Umständen umfassend nachgerüstet werden, wenn es künftig öffentlich oder intensiv genutzt wird.
Die Bedeutung der Nutzungsänderung im Brandschutz liegt somit in der präventiven Gefahrenabwehr. Nur durch eine sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der brandschutztechnischen Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass das Risiko für Leib und Leben minimiert wird und ein sicherer Gebäudebetrieb auch unter veränderten Bedingungen gewährleistet ist.
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