Gebäudeenergiegesetz GEG
Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG. Es ersetzt das bisherige Energieeinsparungsgesetz EnEG, die bisherige Energieeinsparverordnung EnEV und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG und führt damit alle energetischen Anforderungen in einem modernen Gesetz zusammen. Ziel des GEG sind der sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden und eine Zunahme an erneuerbaren Energien im Gebäudebetrieb. Ab 2021 sollen alle Neubauten Niedrigstenergiestandard aufweisen, die öffentliche Hand soll dabei eine Vorbildfunktion übernehmen.
Das GEG ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte
des Klimaschutzprogramms 2030. Mit der im Januar 2023 in Kraft
getretenen Novellierung wurden nun auch die energetischen
Anforderungen für Neubauten verschärft.
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