Eingebundener Fuß
Bei der Deckung eines geneigten Daches mit Schiefer
wird die Ausbildung der Traufkante
als Fußdeckung
bezeichnet. Die Fußdeckung bei der Altdeutschen Deckung ist
laut Regelwerk als eingebundener Fuß auszuführen, die Fußdeckung
bei der Universal-Deckung
kann wahlweise als eingebundener oder als eingespitzter
Fuß eingedeckt werden.
Beim eingebundenen Fuß haben die Fußsteine – die erste Reihe Schiefer oberhalb der Dachrinne – unterschiedliche Formen und Größen (siehe Abb.2). Das Fußgebinde verläuft dabei in entgegengesetzter Richtung zu den Deckgebinden, d.h. wird das Dach als Linksdeckung eingedeckt, muss das Fußgebinde als Rechtsdeckung ausgeführt werden und umgekehrt.
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