Glossar

Mehr als 4000 Begriffserklärungen

  1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

Verfahrensfreie Bauvorhaben

In § 61 der Musterbauordnung (MBO sind Bauvorhaben aufgelistet, die verfahrensfrei errichtet, geändert oder beseitigt werden dürfen. Vor Baubeginn müssen sie weder ein Baugenehmigungs- oder Zustimmungsverfahren durchlaufen. Darunter fallen beispielsweise Solarenergieanlagen, Einfriedungen, nicht tragende Bauteile, Instandhaltungsarbeiten oder der Abbruch von Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3.

Verfahrensfreie Vorhaben unterliegen jedoch der Verpflichtung zur Einhaltung aller baurechtlichen und außerbaurechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Rechts. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften liegt beim Bauherren und den von ihm Beauftragten.

Gallerie

Fachwissen zum Thema

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

Grundlagen

Gebäudeklassen

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der Musterbauordnung und allen Landesbauordnungen nach den Gebäudeklassen bemessen.

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

Grundlagen

Genehmigungsverfahren

Im Grundsatz müssen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen durch eine vorherige Baugenehmigung legalisiert werden.

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com
Zur Glossar Übersicht