Typenstatik
Typenstatiken dienen der Vermeidung wiederholter Aufstellung und
Prüfung von Statiken bei gleichbleibenden Randbedingungen, z.B. für
Vordächer einer bestimmten Bauart,
die immer in gleicher Weise eingebaut werden.
Ein ordnungsgemäßer Ablauf sieht hierbei nach Aufstellung der
Typenstatik, die alle zu berücksichtigenden Aspekte (wie z.B.
geometrische Vorgaben, Einwirkungen, Unterkonstruktion) behandeln
muss, die Prüfung durch eine Landeseinrichtung vor, die je nach
Bundesland unterschiedlich organisiert ist (z.B. Hessen: Hessische
Landesprüfstelle für Baustatik, Bayern: Landesgewerbeamt).
Die Typenstatik ist nicht zu verwechseln mit einer allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung.
Eine Zulassung kann aber eine Typenstatik beinhalten.
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