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Typenstatik

Typenstatiken dienen der Vermeidung wiederholter Aufstellung und Prüfung von Statiken bei gleichbleibenden Randbedingungen, z.B. für Vordächer einer bestimmten Bauart, die immer in gleicher Weise eingebaut werden.

Ein ordnungsgemäßer Ablauf sieht hierbei nach Aufstellung der Typenstatik, die alle zu berücksichtigenden Aspekte (wie z.B. geometrische Vorgaben, Einwirkungen, Unterkonstruktion) behandeln muss, die Prüfung durch eine Landeseinrichtung vor, die je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist (z.B. Hessen: Hessische Landesprüfstelle für Baustatik, Bayern: Landesgewerbeamt).

Die Typenstatik ist nicht zu verwechseln mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Eine Zulassung kann aber eine Typenstatik beinhalten.

Fachwissen zum Thema

Nachweise und Normen

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Die Produktzulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik wird nach Beurteilung durch einen Sachverständigenausschuss erteilt.

Planungshilfen

Technische Baubestimmungen für Glaskonstruktionen

Für die Verwendung von Glas als tragendes Material existieren bislang nur für ausgewählte Konstruktionen bauaufsichtlich...

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