Referenzgebäude
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) arbeitet zur Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des baulichen Wärmeschutzes bei neu zu errichtenden Gebäuden mit dem sogenannten Referenzgebäude. Dabei ist das Referenzgebäude eine Art theoretisches Hilfsgebäude, das in Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung identisch mit dem nachzuweisenden Gebäude ist.
Für Wohngebäude ist die technische Ausführung des Referenzgebäudes gemäß GEG in der Anlage 1 zu § 15 Absatz 1 geregelt, für Nichtwohngebäude in der Anlage 2 zu § 18 Absatz 1. Hier werden für unterschiedliche Bauteile beziehungsweise Systeme die einzuhaltenden Wärmedurchgangskoeffizienten angegeben sowie ein Wärmebrückenzuschlag – beispielsweise Außenwand und Geschossdecke gegen Außenluft, Außenwand gegen Erdreich, Dach oder Fenster. Für Heizungsanlagen, Warmwasserbereitung, etc. werden ebenfalls technische Vorgaben gemacht.
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