Referenzgebäude

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) arbeitet zur Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des baulichen Wärmeschutzes bei neu zu errichtenden Gebäuden mit dem sogenannten Referenzgebäude. Dabei ist das Referenzgebäude eine Art theoretisches Hilfsgebäude, das in Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung identisch mit dem nachzuweisenden Gebäude ist.

Für Wohngebäude ist die technische Ausführung des Referenzgebäudes gemäß GEG in der Anlage 1 zu § 15 Absatz 1 geregelt, für Nichtwohngebäude in der Anlage 2 zu § 18 Absatz 1. Hier werden für unterschiedliche Bauteile beziehungsweise Systeme die einzuhaltenden Wärmedurchgangskoeffizienten angegeben sowie ein Wärmebrückenzuschlag – beispielsweise Außenwand und Geschossdecke gegen Außenluft, Außenwand gegen Erdreich, Dach oder Fenster. Für Heizungsanlagen, Warmwasserbereitung, etc. werden ebenfalls technische Vorgaben gemacht.

Fachwissen zum Thema

Das Gebäudeenergiegesetz fasst die bisherigen drei Gesetzestexte in einem modernen Gesetz zusammen.

Das Gebäudeenergiegesetz fasst die bisherigen drei Gesetzestexte in einem modernen Gesetz zusammen.

Richtlinien/​Verordnungen

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die Wärmeleitfähigkeit ist eine der zentralen Größen bei der bauphysikalischen Bewertung von Gebäuden und hilft, Dämmstoffe zu vergleichen.

Die Wärmeleitfähigkeit ist eine der zentralen Größen bei der bauphysikalischen Bewertung von Gebäuden und hilft, Dämmstoffe zu vergleichen.

Eigenschaften

Wärmeleitfähigkeit

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