Notentwässerung
Für die Notentwässerung können Notüberläufe
(zum Beispiel rechteckige bzw. runde Öffnungen in der Attika) oder
Notabläufe (Attikaabläufe bzw. Notabläufe mit Rohrsystemen)
eingesetzt werden. Rohrsysteme zur Notentwässerung sind als
Freispiegelsysteme oder als planmäßig vollgefüllt betriebene
Systeme mit Druckströmung zu bemessen.
Die Notentwässerung darf nicht an die Entwässerungsanlage
angeschlossen werden, sondern muss mit freiem Auslauf auf schadlos
überflutbare Grundstücksflächen abgeleitet werden. Die
Regenentwässerungsanlage und das Notentwässerungssystem müssen
gemeinsam mindestens den am Gebäudestandort über 5 Minuten zu
erwartenden Jahrhundertregen r(5,100) entwässern können.
Ist ein außergewöhnliches Maß an Schutz für ein Gebäude
erforderlich, sollte die Notentwässerungsanlage allein den
Jahrhundertregen r(5,100) sicher ableiten können.
Die Unterkante der Notentwässerung muss oberhalb der erforderlichen Druckhöhe für den gewählten Dachablauf liegen. In der DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 sind die erforderlichen Berechnungsformeln und Diagramme für die Bemessung von Notentwässerungen enthalten.
Quelle: Bernd Ishorst/IZEG Informationszentrum Entwässerungstechnik Guss, Bonn
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