Nachrüstung
Die einbruchhemmende Wirkung von Fenstern oder Türen
kann durch das Anbringen von Zusatzverriegelungen - sogenannten
mechanischen Nachrüstsicherungen - verbessert werden.
Grundsätzlich werden von außen aufgeschraubte Nachrüstprodukte
(Geltungsbereich DIN 18104-1 Einbruchhemmende
Nachrüstprodukte - Teil 1: Aufschraubbare
Nachrüstprodukte für Fenster
und Türen; Anforderungen und Prüfverfahren) und verdeckt
liegende bzw. im Falz integrierte Nachrüstprodukte (DIN 18104-2
Einbruchhemmende Nachrüstprodukte - Teil 2: Anforderungen
und Prüfverfahren für im Falz eingelassene Nachrüstprodukte für
Fenster und Türen) unterschieden.
Die Wirksamkeit der mechanischen Nachrüstung hängt wesentlich von
der Auswahl der Produkte und der fachgerechten Montage ab. Es
sollte deshalb Wert gelegt werden darauf, dass nur zertifizierte
Produkte eingesetzt und die Nachrüstungen von qualifizierten
Fachfirmen (Errichter) durchgeführt werden. Zertifizierte
Nachrüstprodukte und geschulte Errichterfirmen können bei
polizeilichen Beratungsstellen erfragt werden.
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