Nachrüstung

Die einbruchhemmende Wirkung von Fenstern oder Türen kann durch das Anbringen von Zusatzverriegelungen - sogenannten mechanischen Nachrüstsicherungen - verbessert werden.

Grundsätzlich werden von außen aufgeschraubte Nachrüstprodukte (Geltungsbereich DIN 18104-1 Einbruchhemmende Nachrüstprodukte - Teil 1: Aufschraubbare Nachrüstprodukte für Fenster und Türen; Anforderungen und Prüfverfahren) und verdeckt liegende bzw. im Falz integrierte Nachrüstprodukte (DIN 18104-2 Einbruchhemmende Nachrüstprodukte - Teil 2: Anforderungen und Prüfverfahren für im Falz eingelassene Nachrüstprodukte für Fenster und Türen) unterschieden.

Die Wirksamkeit der mechanischen Nachrüstung hängt wesentlich von der Auswahl der Produkte und der fachgerechten Montage ab. Es sollte deshalb Wert gelegt werden darauf, dass nur zertifizierte Produkte eingesetzt und die Nachrüstungen von qualifizierten Fachfirmen (Errichter) durchgeführt werden. Zertifizierte Nachrüstprodukte und geschulte Errichterfirmen können bei polizeilichen Beratungsstellen erfragt werden.

Fachwissen zum Thema

DIN 18104-1 Einbruchhemmende Nachrüstprodukte

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DIN 18104-2 Einbruchhemmende Nachrüstprodukte für Fenster und Fenstertüren

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