Kelleraußenwand
Kelleraußenwände werden durch horizontalen Erddruck auf
Plattenbiegung beansprucht. Die Lastabtragung auf die horizontalen
Auflager (Querwände, Bodenplatte, Geschossdecke am Wandkopf)
erfolgt dabei entweder horizontal, vertikal oder zweiseitig. Sowohl
für die horizontale als auch für die vertikale Lastabtragung sind
in der Wand aus statischen Gründen vertikale Druckkräfte senkrecht
zur Lagerfuge
erforderlich (diese resultieren normalerweise aus der Auflagerkraft
der Geschossdecke am Wandkopf und dem Eigengewicht der Wand).
Die normativen Nachweise nach DIN 1053-1 für die vertikale
Lastabtragung erfordern das Einhalten einer oberen und unteren
Schranke der vertikalen Druckkraft. Aus der Kombination von
Druckbeanspruchung und Biegebeanspruchung ergeben sich über die
Wanddicke linear veränderliche Dehnungen und damit auch
Normalspannungen senkrecht zur Lagerfuge. Da eine Haftzugfestigkeit
zwischen Stein und Mörtel
rechnerisch nicht angesetzt werden darf, kann dieser
Beanspruchungszustand zu partiell klaffender Lagerfuge führen. An
der gegenüber liegenden Seite erhöhen sich die Druckspannungen
entsprechend. Der obere Grenzwert der zulässigen Druckkraft beim
Nachweis nach DIN 1053-1 verhindert das Druckversagen des stärker
gedrückten Randes der Wand. Die untere Grenze der Druckkraft - d.h.
minimal erforderliche Druckkraft - ergibt sich aus der Forderung,
dass der Wandquerschnitt rechnerisch maximal bis zur halben Wand
aufreißen darf (klaffende Fuge).
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