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Hängewerk

Als „Hängewerk“ wird eine Konstruktion bezeichnet, die im gesamten Tragwerksbau zur Überwindung großer Spannweiten eingesetzt wird.

Beim geneigten Dach kommt diese Konstruktion bei Pfettendächern zum Einsatz, wenn eine Überspannung der gesamten Gebäudebreite ohne Stützen erreicht werden soll. Die Stiele des Dachstuhls sind dabei nur auf Zug mit der Unterkonstruktion (in der Regel dem Streckbalken) verbundenen. Symmetrische Lasten werden über die Streben abgetragen. Hängewerke sind auf die Biegefestigkeit des (Streck-) Bundbalkens angewiesen.

Hängewerkdächer werden als Pfettendächer nicht flacher als 30° ausgebildet.

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