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Gebäudeklasse

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz von Gebäuden richten sich nach den Gebäudeklassen (GK). Die Unterteilung der GK erfolgt von 1 – 5 und bezieht sich auf die Art, die Fläche und die Höhe des Gebäudes. Als Regel gilt: Je höher die Gebäudeklasse ist, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz.

Die Gebäudeklassen sind in der Musterbauordnung (MBO) definiert; auch in den Bauordnungen der Bundesländer (LBO) sind Festlegungen zu den GK getroffen, die sich teilweise etwas unterscheiden.

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Fachwissen zum Thema

Zum baulichen Brandschutz gehört unter anderem die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände

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Brandschutz

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GK 1a: frei stehende Gebäude mit einer Höhe von maximal 7,00 Meter

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Brandschutz

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Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der überwiegenden Zahl der Bauordnungen der Bundesländer...

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