Gebäudeklasse

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz von Gebäuden richten sich nach den Gebäudeklassen (GK). Die Unterteilung der GK erfolgt von 1 – 5 und bezieht sich auf die Art, die Fläche und die Höhe des Gebäudes. Als Regel gilt: Je höher die Gebäudeklasse ist, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz.

Die Gebäudeklassen sind in der Musterbauordnung (MBO) definiert; auch in den Bauordnungen der Bundesländer (LBO) sind Festlegungen zu den GK getroffen, die sich teilweise etwas unterscheiden.

Fachwissen zum Thema

Zum baulichen Brandschutz gehört unter anderem die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände

Zum baulichen Brandschutz gehört unter anderem die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände

Brandschutz

Arten des Brandschutzes

GK 1a: frei stehende Gebäude mit einer Höhe von maximal 7,00 Meter

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