Glossar

Mehr als 4000 Begriffserklärungen

  1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf ist die rechnerisch ermittelte Energiemenge, die ein Gebäude unter standardisierten Bedingungen jährlich für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung (und ggf. Kühlung) benötigt. Er basiert auf den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und wird modellhaft unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen berechnet. Die Einheit ist Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a). Je niedriger der Wert, desto effizienter ist das Gebäude im Hinblick auf seinen Energieverbrauch – unabhängig davon, auf welchem Weg diese Energie erzeugt wird (z. B. Gas, Strom, Holzpellets). 

Im Energieausweis dient der Endenergiebedarf als wesentlicher Vergleichswert zur Einschätzung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Er wird in einer Farbskala (Bandtacho) dargestellt, die von sehr effizient (z. B. < 50 kWh/m²a, grün) bis ineffizient (> 250 kWh/m²a, rot) reicht.

Im Gegensatz dazu berücksichtigt der Primärenergiebedarf auch die Verluste bei Erzeugung, Umwandlung und Verteilung der eingesetzten Energie. Er bildet die ökologische Qualität der Energieversorgung ab.

Gallerie

Fachwissen zum Thema

Für Neubauten und Sanierungen gilt seit 1. November 2020 das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt und gleichzeitig die bisherigen Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzt.

Für Neubauten und Sanierungen gilt seit 1. November 2020 das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt und gleichzeitig die bisherigen Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzt.

Verordnungen/​Gesetze

Gebäudeenergiegesetz GEG

Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz und damit ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Gebäude.

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Heizung sponsored by:
Buderus | Bosch Thermotechnik GmbH | Kontakt 06441 418 0 | www.buderus.de
Zur Glossar Übersicht