_Glas
Bauart
Als Bauart werden aus Bauprodukten
zusammengefügte bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen
bezeichnet, die keine wesentlichen Sicherheitsanforderungen in
baulichen Anlagen erfüllen. Für diese Bauarten gibt es keine
allgemein anerkannten Regeln der Technik, ein allgemeines
bauaufsichtliches Prüfzeugnis ist ausreichend. Prüfstellen für die
Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse für bestimmte
Bauarten sind in der Bauregelliste
A Teil 3 (Stand 04/2011) aufgeführt. Diese steht im Anhang als
Download zur Verfügung.
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