Basisschutz
Alle Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Tier vor Gefahren, die
sich aus dem Berühren aktiver, spannungsführender Teile ergeben
können, werden als Basisschutz bezeichnet und sind in der DIN
VDE 0100-410: Errichten von Niederspannungsanlagen –
Teil 4-41: Schutzmaßnahmen
– Schutz gegen elektrischen Schlag festgehalten.
Ein vollständiger Schutz ist dann gegeben, wenn das Berühren
spannungsführender Betriebsmittel, ganz gleich ob mutwillig oder
unabsichtlich, unmöglich ist. Ein teilweiser Schutz bezeichnet nur
den Schutz gegen unabsichtliches, zufälliges Berühren und ist nur
dort zulässig, wo elektrotechnische Laien keinen Zugang haben, wie
in abgeschlossenen, elektrischen Betriebsstätten.
Der Basisschutz besteht aus einer oder mehreren Vorkehrungen, die
unter normalen Bedingungen eine Berührung von gefährlichen aktiven
Teilen verhindern. Dazu zählen beispielsweise:
- Schutz durch Isolierung
- Schutz durch Umhüllung oder Abdeckung
- Schutz durch Anordnung außerhalb des Handbereichs
- Schutz durch Hindernisse.
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