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Absturzsicherung

Wichtiger Aspekt der Arbeitssicherheit auf Baustellen ist die Absturzsicherung. Inwiefern sie erforderlich ist oder andere Gefährdungen vorliegen, ermitteln Unternehmen im Rahmen einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung.

Zu berücksichtigen sind etwa die Absturzhöhe, die Art und Dauer der Tätigkeit, der Abstand zur Absturzkante oder die Beschaffenheit und Tragfähigkeit der Arbeitsumgebung. Diese und weitere Maßnahmen sind in Richtlinien und Verordnungen wie in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.1, in der DGUV-Vorschrift 38 oder in der DGUV-Regel 101-038 festgeschrieben.

Fachwissen zum Thema

Ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes auf Baustellen ist die Sicherung von Absturzkanten und Bodenöffnungen.

Ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes auf Baustellen ist die Sicherung von Absturzkanten und Bodenöffnungen.

Grundlagen Gerüste

Absturzsicherung

Ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes auf Baustellen ist die Sicherung von Absturzkanten und Bodenöffnungen.

Welche Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren auf Baustellen notwendig sind, regelt das Arbeitsschutzgesetz.

Welche Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren auf Baustellen notwendig sind, regelt das Arbeitsschutzgesetz.

Grundlagen Schalungen

Arbeitssicherheit

Welche Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren auf Baustellen und beim Gerüstbau notwendig sind, regelt das Arbeitsschutzgesetz.

Tipps zum Thema

Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.1 fasst arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen sowie Vorgaben für das Betreten von Gefahrenbereichen zusammen.

Planungshilfen

Arbeitsstättenrichtlinie A2.1

Die Technische Regel konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und listet Schutzmaßnahmen in entsprechender Rangfolge auf.

In ihrer aktuellen Fassung wurde die Vorschrift neu strukturiert, erheblich gestrafft und inhaltlich grundlegend überarbeitet.

Planungshilfen

DGUV-Vorschrift und -Regel zu Bauarbeiten

Die Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten beinhaltet unter anderem rechtsverbindliche Regelungen zur Baustellenleitung, zur Standsicherheit von baulichen Anlagen sowie zu Gefahren durch Absturz oder herabfallende Gegenstände.

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