Absturzsicherung
Wichtiger Aspekt der Arbeitssicherheit auf Baustellen ist die Absturzsicherung. Inwiefern sie erforderlich ist oder andere Gefährdungen vorliegen, ermitteln Unternehmen im Rahmen einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung.
Zu berücksichtigen sind etwa die Absturzhöhe, die Art und Dauer der Tätigkeit, der Abstand zur Absturzkante oder die Beschaffenheit und Tragfähigkeit der Arbeitsumgebung. Diese und weitere Maßnahmen sind in Richtlinien und Verordnungen wie in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.1, in der DGUV-Vorschrift 38 oder in der DGUV-Regel 101-038 festgeschrieben.
