Absturzsicherung

Wichtiger Aspekt der Arbeitssicherheit auf Baustellen ist die Absturzsicherung. Inwiefern sie erforderlich ist oder andere Gefährdungen vorliegen, ermitteln Unternehmen im Rahmen einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung.

Zu berücksichtigen sind etwa die Absturzhöhe, die Art und Dauer der Tätigkeit, der Abstand zur Absturzkante oder die Beschaffenheit und Tragfähigkeit der Arbeitsumgebung. Diese und weitere Maßnahmen sind in Richtlinien und Verordnungen wie in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.1, in der DGUV-Vorschrift 38 oder in der DGUV-Regel 101-038 festgeschrieben.

Fachwissen zum Thema

Ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes auf Baustellen ist die Sicherung von Absturzkanten und Bodenöffnungen.

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Grundlagen Gerüste

Absturzsicherung

Welche Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren auf Baustellen notwendig sind, regelt das Arbeitsschutzgesetz.

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Arbeitssicherheit

Tipps zum Thema

Planungshilfen

Arbeitsstättenrichtlinie A2.1

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DGUV-Vorschrift und -Regel zu Bauarbeiten

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