Türschlösser

Türschlösser sind Verschlussbeschläge. Sie halten den Türflügel in der Verschlussstellung fest und erlauben ein Versperren durch den Riegel. Nach der Bauart überwiegen Einsteckschlösser, die in das Türblatt bzw. den Rahmen eingelassen werden.

Für Profilrohre gibt es spezielle Bauarten mit geringer Kastenbreite. Kastenschlösser werden auf das Türblatt aufgesetzt, sie sind bei Restaurierungen alter Türen und Portale üblich und werden bei der Nachrüstung in Sicherheitsbereichen lediglich als zusätzliches Schloss verwendet. Dieses wird aus Sicherheitsgründen nicht in eine Schließanlage mit einbezogen.

Weitere Sonderbauarten sind:

  • Dreifallenschlösser
    Dreifallenschlösser sind für Feuerschutztüren ab T 90 die Regel. Sie bestehen aus einem Hauptschloss und zwei weiteren Zusatzschlössern mit je einer Falle in halber Höhe oberhalb und unterhalb des Drückers. Die Fallen sind untereinander mit Stangen verbunden, wird die Hauptfalle betätigt, bewegen sich auch die Nebenfallen. Sinn und Zweck dieser Einrichtung ist die Fixierung des Türblatts an drei Punkten der Drückerseite.

  • Schlösser für Glastüren
    Schlösser für Glastüren sind in eine Aussparung in der Glastür geklemmt. Von der Bauart sind es Kastenschlösser von geringer Kastendicke. Das Schloss ist nach der Form der Aussparung zu wählen, der Werkstoff ist meist Edelstahl Rostfrei.

Fachwissen zum Thema

Normen im Detail

DIN 18251 Schlösser - Einsteckschlösser und Mehrfachverriegelungen

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