Stufen: Definition, Begriffe und Regeln

Stufen sind Teile von Treppen, die zur Überwindung von Höhenunterschieden genutzt werden. Sie bestehen aus einer Trittstufe (horizontale Fläche) und einer Setzstufe (vertikale Fläche). Das Steigungsverhältnis von Treppenstufen folgt der sogenannten Schrittmaßregel. Diese basiert auf einer Schrittlänge von 63 bis 65 Zentimetern. Daraus wird folgendes Verhältnis von Auftrittstiefe (a) und Antrittshöhe abgeleitet: 2s + a = 63 cm (bzw. 65 cm). Außerdem gibt es noch die Bequemlichkeitsregel und die Sicherheitsregel.

Die minimale und maximale Höhe und Breite von Stufen sind in der DIN 18065 geregelt.
Das Maß der Unterschneidung richtet sich nach der Breite des Auftritts.
In Wohnungen muss die Höhe der Setzstufen zwischen 14 und 20 cm liegen, die Breite der Trittstufen zwischen 23 und 37 cm.

DIN 18065

Die DIN 18065 Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße legt Mindest- und Höchstabmessungen für notwendige Treppen fest: In Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen beträgt die Mindestlaufbreite 80 cm, in anderen Gebäuden 100 cm. Die Setzstufenhöhe in Wohnungen muss 14 bis 20 cm und die Trittstufenbreite 23 bis 37 cm betragen. In anderen Gebäuden sollte die Steigung 14 bis 19 cm und der Auftritt 29 bis 37 cm messen. Auch für nicht notwendige Treppen sind in der DIN 18065 bestimmte Mindestanforderungen definiert. Darüber hinaus gelten für bestimmte Gebäudetypen zusätzliche Anforderungen, die in Versammlungsstättenverordnung und Schulbau-Richtlinien zu finden sind.


Unterschneidung

Ragt die Trittstufe über die Setzstufe aus oder springt die Setzstufe schräg zurück, entsteht ein Untertritt. Die Unterschneidung ist das waagrechte Maß u, um das die Vorderkante verspringt. Treppen ohne Setzstufen („offene Treppen“) und Treppen mit Auftritten ≤ 26 cm sollen nach DIN 18065 eine Unterschneidung von mindestens 30 mm haben. Der lichte Stufenabstand offener Treppen in Nichtwohngebäuden darf laut der DIN 12 cm nicht überschreiten. Einige Landesbauordnungen stellen diesbezüglich auch Anforderungen an Wohngebäude.

Antrittstufe und Austrittstufe

Die unterste Stufe eines Treppenlaufs heißt Antritt. Sie kann den anderen Stufen gleichen oder einen Sockel aus anderem Material bilden. Manchmal ist sie verbreitert, um mehrere Bewegungsrichtungen zu ermöglichen. Der Austritt ist die oberste Stufe, die bündig an die Geschossebene anschließt. Sie kann Teil der Geschossebene sein, wobei die Treppe eine Stufe vorher endet, oder Teil der Treppe, wobei die Geschossebene bündig anschließt.

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Im Firmengebäude von Osram in München steht diese Metallwangentreppe mit Trogstufen aus Stahlblech und einem Endbelag aus Holz.

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