Checkliste für Bauherren

Vor Beginn der Planung empfiehlt es sich für private Bauherren, ein paar grundsätzliche Wünsche und Vorgaben bezüglich der Treppeanlage zu entwickeln, um bei der späteren Planung und Baudurchführung unnötige Zeitverzögerungen zu vermeiden. Die folgenden Fragen sollen helfen, die wichtigsten Punkte im Vorfeld abzuklären.

Treppenart

  • Gibt es zwingende Gründe oder den ausdrücklichen Wunsch, dass das Steigungsverhältnis flacher als möglich (oder erlaubt) geplant werden soll (z.B. weil ältere Menschen die Treppe benutzen müssen)?
  • Soll die Treppe nicht nur Verbindungsweg, sondern auch Transportweg (z.B. von Möbeln) sein?
  • Wieviele Ebenen soll die Treppe andienen?
  • Soll die Treppe mehr als die übliche Laufbreite besitzen?
  • Soll die Treppe trotz erlaubter Anzahl der Stufen ein zusätzliches Podest besitzen?
  • Soll es eine teure oder soll es eine preisgünstige Treppe werden?
Konstruktion
  • Ist mit der Anwesenheit von Kindern zu rechnen?
  • Soll die Treppe ohne Stützen frei im Raum stehen?
  • Soll die Treppe auch Setzstufen haben oder reichen Trittstufen aus?
  • Soll die Treppe, auch wenn es nicht erforderlich sein sollte, von den übrigen Räumen abgetrennt werden?
  • Kann die Lage der Treppe auch, z. B. in Bestandsgebäuden, verschoben werden?
Gestaltung
  • Soll die Treppe eher traditionell oder modern gestaltet werden?
  • Gibt es Materialwünsche bzw. Anforderungen für die Trittstufen (fußwarm oder hoch rutschfest etc.)?
  • Gibt es Materialwünsche für den Handlauf (berührungswarm o.ä.)?
  • Soll der Raum unter Treppe, sofern von keinem anderen Treppenlauf eingenommen, nutzbar sein?
  • Soll die Treppe repräsentative Aufgaben übernehmen?
  • Gibt es Wünsche für die Gestaltung des umliegenden Treppenraumes?
  • Mit welcher Fußbekleidung wird die Treppe üblicherweise begangen?
  • Falls Belichtung durch Tageslicht gewünscht oder notwendig ist – soll die Öffnung Ein- bzw. Ausblicke zulassen?
  • Gibt es Wünsche zur Geländerfüllung?
Diese Liste soll eine einfachere Gesprächsaufnahme zwischen Planenden und Bauherrschaft ermöglichen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit/Vollständigkeit.

Fachwissen zum Thema

Treppengeländer in Arbeitsstätten müssen eine Mindesthöhe von 1,00 m aufweisen; an dem als Scheibe ausgebildeten Geländer sind die Befestigungen des innen liegenden Handlaufs erkennbar

Treppengeländer in Arbeitsstätten müssen eine Mindesthöhe von 1,00 m aufweisen; an dem als Scheibe ausgebildeten Geländer sind die Befestigungen des innen liegenden Handlaufs erkennbar

Treppenelemente

Geländer

Podeste dienen als Ruhe-, Ausweich- und Sicherheitsebenen zwischen den Treppenläufen und am An- und Austritt, hier eine zweläufige, gerade Treppe mit drei Zwischenpodesten im Firmengebäude DSV in Krefeld.

Podeste dienen als Ruhe-, Ausweich- und Sicherheitsebenen zwischen den Treppenläufen und am An- und Austritt, hier eine zweläufige, gerade Treppe mit drei Zwischenpodesten im Firmengebäude DSV in Krefeld.

Treppenelemente

Podest

Podeste unterteilen Treppen in mehrere Läufe

Podeste unterteilen Treppen in mehrere Läufe

Treppenelemente

Treppenlauf

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