Vollbetriebszeitfaktor
Der Vollbetriebszeitfaktor fV ist vom Anteil des
Tageslichtes im Gebäude abhängig. Es handelt sich dabei um eine
dimensionslose Zahl zwischen 0 und 1, die angibt, in welchem
Zeitraum der Bereitschaftszeit eines Gebäudes elektrische
Beleuchtung benötigt wird. Die Bereitschaftszeit ist die
Nutzungszeit, die z. B. in einem Bürogebäude standardmäßig mit
maximal 11 Stunden pro Tag angenommen wird.
Genau ermittelt, ist der Vollbetriebszeitfaktor jedoch abhängig vom
Tageslichtquotienten des Raumes, der Länge der tatsächlichen
Nutzungszeit und der Lage der Nutzungszeit im Tagesverlauf. Bei 250
Arbeitstagen entspräche die standardmäßig angenommene Nutzung einer
Bereitschaftszeit der Beleuchtungsanlage von 2750 Stunden im Jahr.
Bei intensiver Tageslichtnutzung
sinkt der Vollbetriebszeitfaktor der elektrischen
Beleuchtungsanlage entsprechend. Er wird mit folgender Formel,
gemäß dem „Leitfaden Elektrische Energie im Hochbau“ (LEE),
ermittelt:
fv = (1 - fTL) *
fNutz * fRegel
fTL = Tageslichtanteil; richtet sich nach den
vorhandenen Beleuchtungsbedingungen und kann dem LEE entnommen
werden.
fNutz = Nutzungsfaktor; Nutzungshäufigkeit
der Beleuchtung innerhalb der Betriebszeit; Wert zwischen 1
(ständige Nutzung) und nahe 0 (seltene Nutzung).
fRegel = Regelfaktor; Einfluss der Steuerungs-
oder Regelungsart der Beleuchtung; Wert 1 (kontinuierlich
tageslichtabhängige) oder 1,1 (mehrstufige Regelung) oder 1,2
(Handsteuerung).
Ein Vollbetriebszeitfaktor von 1 bedeutet, dass die elektrische
Beleuchtung während des gesamten Bereitschaftszeitraums betrieben
werden muss. Dies wäre bei innenliegenden Räumen oder Räumen mit
besonderer Nutzung (z. B. Operationssäle) der Fall. Ist der Faktor
0, wird innerhalb der gesamten Betriebszeit des Gebäudes kein
Kunstlicht benötigt. Bei der Berechnung des Energiebedarfs
(EB) für die elektrische Beleuchtung stellt der
Vollbetriebszeitfaktor eine entscheidende Größe dar. Je niedriger
er ist, desto geringer ist auch der Energiebedarf für
das Kunstlicht.