Übertemperaturgradstunden
Die Übertemperaturgradstunden sagen aus, über welchen Zeitraum die Anforderungstemperatur eines Innenraums überschritten wird. Der Kennwert ist Bestandsteil der DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz. Hier ist für Wohngebäude ein Maximum von 1.200, für Nichtwohngebäude von 500 Kelvinstunden pro Jahr (Kh/a) festgelegt.
Als Grundlage dieser Berechnung dienen die für Deutschland definierten Sommer-Klimaregionen mit ihren Anforderungstemperaturen. Im Saarland liegt diese beispielsweise bei 25 °C, im Ruhrgebiet und im Rheintal bei 26 °C und in Freiburg im Breisgau bei 27 °C. Die Übertemperaturgradstunden errechnen sich aus der Überschreitung dieser Temperatur in Grad Celsius multipliziert mit der Dauer der Überschreitung in Stunden.
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