Treppenlauf
Nach der Definition der DIN 18065 Gebäudetreppen ist ein
Treppenlauf die ununterbrochene Folge von mindestens drei Stufen
bzw. Steigungen. Bei weniger als drei Steigungen wird üblicherweise
nur von einer Stufenfolge gesprochen. Ist die Verbindung zwischen
zwei Geschossen durch ein Podest
unterbrochen, wird der Lauf in zwei Läufe unterteilt.
Im Gegensatz dazu definiert die Treppenforschung von Professor
Friedrich Mielke den Treppenlauf als eine aus mehreren Treppenarmen
bestehende, von Podesten unterbrochene Folge von Stufen.
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