Riemchen
Keramik-, Klinker-, Ziegel- oder Natursteinplatten in einem
rechteckigen, schmal-länglichen Format, die der Bekleidung von
Wänden und Böden dienen, werden als Riemchen bezeichnet.
Klinkerriemchen lassen sich an Innen- und Außenwänden verkleben und
suggerieren Mauerwerk. Sie sind meist 10 bis 15 mm stark, im
Außenbereich dienen sie häufig der Bekleidung von
Wärmedämmverbundsystemen.
Solche Verblendsteine können auch aus Beton (Kunststein) oder
Naturstein wie z. B. Schiefer
bestehen; Schieferriemchen sind bis zu 20 mm stark. Für alle
Materialien gilt, dass der Untergrund zur Verklebung eben sein
muss. Je nach Material, Baustoffeigenschaften und Anbringungsort
sind die Fugen unterschiedlich auszuführen: Im Außenbereich gilt
die DIN 18515-1 Außenwandbekleidungen, Angemörtelte Fliesen oder
Platten; Grundsätze für Planung und Ausführung, nach dieser
Norm ist eine Fuge von 4-6 mm einzuhalten. Im Innenbereich gilt die
DIN 18352 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Fliesen- und
Plattenarbeiten, die eine Fugenbreite für Riemchen von 1-3 mm
fordert.
Riemchen sorgen für einen guten Witterungsschutz der
Fassadenfläche, sind langlebig und erfordern einen geringen
Wartungsaufwand. Im Vergleich zur Vormauerung ist ihr Eigengewicht
gering.
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