_Dämmstoffe
Musterbauordnung
Die Musterbauordnung (MBO) ist von den Sachverständigen der
Arbeitsgemeinschaft für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen
zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (ARGEBAU)
ausgearbeitet worden und ist die Grundlage der
Landesbauordnungen.
Im dritten Abschnitt der MBO werden Bauprodukte und Bauarten, dazu
gehören Dämmstoffe, behandelt:
- § 17 – Bauprodukte
- § 18 – Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
- § 19 – Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
- § 20 – Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall (ZiE)
- § 21 – Bauarten
- § 22 – Übereinstimmungsnachweis
- § 23 – Übereinstimmungserklärung des Herstellers
- § 24 – Übereinstimmungszertifikat
- § 25 – Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen
Im § 18 der Musterbauordnung ist das rechtliche Fundament für die Bauregellisten festgelegt. Die Bauregellisten werden vom Deutschen Institut für Bautechnik (BIBt) herausgegeben und unterteilen sich in die Liste A, B und C.
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