Musterbauordnung

Die Musterbauordnung (MBO) ist von den Sachverständigen der Arbeitsgemeinschaft für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (ARGEBAU) ausgearbeitet worden und ist die Grundlage der Landesbauordnungen.

Im dritten Abschnitt der MBO werden Bauprodukte und Bauarten, dazu gehören Dämmstoffe, behandelt:

  • § 17 – Bauprodukte
  • § 18 – Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
  • § 19 – Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
  • § 20 – Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall (ZiE)
  • § 21 – Bauarten
  • § 22 – Übereinstimmungsnachweis
  • § 23 – Übereinstimmungserklärung des Herstellers
  • § 24 – Übereinstimmungszertifikat
  • § 25 – Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen

Im § 18 der Musterbauordnung ist das rechtliche Fundament für die Bauregellisten festgelegt. Die Bauregellisten werden vom Deutschen Institut für Bautechnik (BIBt) herausgegeben und unterteilen sich in die Liste A, B und C.

Fachwissen zum Thema

Dem sehr unterscheidlichen Brandverhalten der einzelnen Baustoffe bzw. Bauprodukte versucht man mit den Euroklassen Rechnung zu tragen.

Dem sehr unterscheidlichen Brandverhalten der einzelnen Baustoffe bzw. Bauprodukte versucht man mit den Euroklassen Rechnung zu tragen.

Brandschutz

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

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