Kugelfallversuch
Um zu prüfen, wie sich herabfallende Gegenstände mit relativ
geringer Masse und hoher Geschwindigkeit auf spröde Bauteile
auswirken, wird der Kugelfallversuch durchgeführt. Solche harten
Stöße lassen sich insbesondere bei Glas jedoch nur
experimentell nachweisen. Der Kugelfallversuch nach DIN 52338
Prüfverfahren für Flachglas im Bauwesen dient hierbei der
vergleichenden Qualitätsprüfung von Verbundglas.
Geprüft wird dessen Verhalten bei stoßartigem Auftreffen eines
harten Stoßkörpers mit kleiner kompakter Masse. Der Versuch ist
auch für mehrscheibige Aufbauten in Kombination mit Verbundglas
anwendbar.
Als Fallkörper kommt eine Kugel aus Wälzlagerstahl mit einer Masse
von ca. 1.030 g zum Einsatz. Die Fallhöhe beträgt in aller Regel
1,00 m, 2,50 m oder 5,00 m. Das zu prüfende Bauteil ist für den
Fallversuch entsprechend den bestimmungsgemäßen Einbauzuständen zu
stützen, zu lagern und zu befestigen. Sind unterschiedliche
Einbauzustände vorgesehen, sind Fallversuche in allen
Einbauzuständen oder dem ungünstigsten erforderlich. Als
Auftreffstellen sind diejenigen Stellen des Bauteiles zu wählen,
bei deren dynamischer Beanspruchung die größte Wahrscheinlichkeit
eines Versagens besteht. Dabei soll der Fallkörper die Probe nicht
weiter als 50 mm vom Proben-Mittelpunkt treffen.
Auftreffstellen sind in der Regel die Stützweiten-Mitten und die
Auflagerbereiche des Bauteiles. Bei asymmetrischen, geneigten und
gewölbten Teilen oder bei asymmetrischer oder geneigter Lagerung
der Bauteile sind die Auftreffstellen im Einzelfall zu ermitteln.
Der Versuch gilt als bestanden, wenn die Verglasung nicht
durchschlagen wird, nicht von den Lagern rutscht und keine
Bruchstücke herabfallen, die die Verkehrsfläche gefährden. Bei
Isolierverglasungen darf die obere Scheibe durch die Stoßversuche
zerstört werden. Die vorgenannten Bedingungen für das Bestehen der
Stoßversuche gelten für die untere Scheibe der
Isolierverglasung.
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