_Flachdach
Gebäudeklassen
Gemäß der Musterbauordnung (MBO) - und dementsprechend auch den
einzelnen Landesbauordnungen - werden alle Gebäude in
Gebäudeklassen eingeteilt. In jeder einzelnen Klasse bestehen
unterschiedliche Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der
Bauteile. Dabei gilt: je höher die Klasse, desto höher die
Anforderungen.
Gebäudeklassen der MBO:
- Gebäudeklasse 1:
a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
- Gebäudeklasse 2:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
- Gebäudeklasse 3:
sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m
- Gebäudeklasse 4:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²
- Gebäudeklasse 5:
sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Gallerie
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